| Beitragsordnung
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erläßt der Vorstand der DGRA folgenden Beschluß:
§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 100,-. Für Institutionen und juristische Personen beträgt der einfache Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 1.500,-.
(2) Der Betrag ist, beginnend mit dem Jahr des Eintritts, zahlbar bis zum 30.09. eines Jahres.
§ 2 Stipendien und Teilnahme am Studiengang
Juristische Personen sind als Mitglieder berechtigt, gegen Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrages gem. § 1 einen Teilnehmer für den Studiengang zu benennen. Für diesen Teilnehmer wird die DGRA den gezahlten Mitgliedsbeitrag aus dem aktuellen Jahr auf die Studiengebühr anrechnen (Teil-Stipendium). Die Gewähr des Teil-Stipendiums ist davon abhängig, dass der vom fördernden Mitglied benannte Teilnehmer vom Prüfungsausschuß der Universität zum Studiengang zugelassen wird. |