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Tel.: 0228 / 368264-6
Fax: 0228 / 368264-7
E-Mail: info@dgra.de
 
MITGLIEDSBEITRÄGE
Beitragsordnung

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erläßt der Vorstand der DGRA folgenden Beschluß:


§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge

(1) Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 100,-. Für Institutionen und juristische Personen beträgt der einfache Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 1.500,-.

(2) Der Betrag ist, beginnend mit dem Jahr des Eintritts, zahlbar bis zum 30.09. eines Jahres.


§ 2 Stipendien und Teilnahme am Studiengang

Juristische Personen sind als Mitglieder berechtigt, gegen Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrages gem. § 1 einen Teilnehmer für den Studiengang zu benennen. Für diesen Teilnehmer wird die DGRA den gezahlten Mitgliedsbeitrag aus dem aktuellen Jahr auf die Studiengebühr anrechnen (Teil-Stipendium). Die Gewähr des Teil-Stipendiums ist davon abhängig, dass der vom fördernden Mitglied benannte Teilnehmer vom Prüfungsausschuß der Universität zum Studiengang zugelassen wird.

 
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Studium (M.D.R.A.):
Abschluß: Master of Drug
Regulatory Affairs
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29.-30. September 2010
8. DGRA-School | Chemisch-pharmazeutische Dokumentation

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Letzte Aktualisierung am:
Mittwoch, 22.10.2008