Förderung wissenschaftlicher Arbeit

DGRA-Stipendium

Die DGRA fördert mit ihrem Stipendium Studierende des weiterbildenden Masterstudiengangs Drug Regulatory Affairs, die alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, über hohe Motivation und Kompetenz verfügen, jedoch den Studienbeitrag nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Der MDRA-Studiengang richtet sich an Hochschulabsolventen und -absolventinnen, die über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen und sich für die anspruchsvolle Tätigkeit in Regulatory Affairs-Abteilungen und deren angegliederten Bereichen wissenschaftlich fundiert weiterqualifizieren möchten.

Bewerbungsverfahren
Nur wer keine andere Studienförderung erhält, kann sich für das DGRA-Stipendium qualifizieren.
Bewerbungsschluss für das Studium ab September ist der 31. Mai.
Bitte schicken Sie die Unterlagen per Mail an lorenz@dgra.de oder per Post an: DGRA e.V., Adenauerallee 15 in 53111 Bonn.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
• ein ausführliches Motivationsschreiben im Umfang von maximal drei Seiten;
• ggfs. zusätzliche Unterlagen zur Unterstützung der Bewerbung (z. B. Zeugnisse, Fortbildungen, Referenzen);
• Nachweis der Bedürftigkeit in Form von Belegen über den Bezug sozialer Mindestsicherungsleistungen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Die DGRA wird Ihnen vier bis sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist des jeweiligen MDRA-Kurses mitteilen, ob Ihnen ein Stipendium gewährt wird.

Umfang der Förderung
Das DGRA-Stipendium deckt bis zu 100 % der Studiengebühren (derzeit 8.000 €) ab.
Pro Studienjahr vergibt die DGRA ein Vollstipendium (8.000 €) oder zwei Halbstipendien (4.000 €).

Was die DGRA von ihren Stipendiaten erwartet:
Von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten erwarten wir, dass sie uns bei der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien mit einem kurzen Beitrag pro Modul unterstützen, z. B. indem sie für die DGRA bei LinkedIn über den Studiengang MDRA berichten oder kurze Artikel für unseren Newsletter oder die Homepage schreiben.
Das Studium sollte innerhalb der Regelstudienzeit nach § 4 der Prüfungsordnung abgeschlossen werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Charlotte Lorenz
lorenz@dgra.de oder telefonisch: 0228/3682646.